Bundeswahlausschuss bestätigt einstimmig Parteieigenschaften der MLPD
Wir freuen uns, mitteilen zu können, dass der Bundeswahlausschuss in seiner heutigen Sitzung in Berlin die Parteigenschaften der MLPD bestätigt hat. Damit wurde ein weiteres Hindernis für die Zulassung der MLPD zur Bundestagswahl am 27. September überwunden.
Die MLPD ist die einzige, der 52 bisher nicht im Bundestag vertretenen Parteien, die bereits jetzt alle notwendigen Formulare und vor allem rund 40.000 Unterschriften für die Wahlzulassung in allen 16 Bundesländern abgegeben hat. Hinzu kommen noch rund 40 Direktkandidatinnen und Kandidaten.
Dieses Procedere der formellen Bestätigung durch den Wahlausschuss ist Bestandteil zahlreicher bürokratischer Wahlbehinderungen in Deutschland. Es ermöglicht dem Staatsapparat Parteien von der Wahl auszuschließen.
Bezeichnenderweise nutzte der Wahlausschuss seine Möglichkeiten
nicht, als es um die neofaschistische NPD oder andere faschistische
Parteien ging. Dieter Ilius, Vertreter der MLPD kritisierte als
einziger, wenn auch unter lebhaftem Beifall zahlreicher Anwesenden, die
Bestätigung der Faschisten.
Faschistische Organisationen sind nach den Vorgaben des
Grundgesetzes und des Potsdamer Abkommen zu verbieten. Ihre
Wahlzulassung muss unterbleiben.
Für die MLPD ist jetzt eine wichtige Hürde genommen. Ihre Mitglieder und zahlreichen ehrenamtlichen Wahlhelfer freuen sich schon jetzt auf einen streitbaren, engagierten Wahlkampf, den sie mit einer Offensive für den echten Sozialismus verbinden.
Machen auch Sie, macht auch Ihr mit, bei dieser zukunftsweisenden Bewegung! Werdet Wahlhelfer der MLPD/Offene Liste!
